Verzichtserklärung des Kunden auf Widerrufsrecht nach dem Fernabsatz-Gesetz

Verzichtserklärung des Kunden auf Widerrufsrecht nach dem Fernabsatz-Gesetz
Erklärung des Kunden zur Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatz – Gesetz

Ich habe über das Internet bzw. per Email mit der Fa. MainTaunus – Immobilien Sauer & Sauer GbR Kontakt aufgenommen und möchte gerne zügig weitergehende Objektinformationen bzw. ggfs. einen Besichtigungstermin vereinbaren. Mir ist bekannt, dass bei Abschluss eines Kauf-/Mietvertrags eine entsprechende Vermittlungsprovision an die vorgenann te Maklerfirma fällig wird. Ich wurde von der Fa. MainTaunus-Immobilien Sauer & Sauer GbR ausführlich über die Auswirkungen des Fernabsatzgesetzes und insbesondere auch über das mir zustehende Widerrufsrecht informiert. Mir ist bekannt, dass ich die Möglichkeit habe, einen eingegangenen Maklervertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Für mich ist es aber auch nachvollziehbar, dass die o.g. Maklerfirma vor diesem Hintergrund nicht bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist für mich tätig werden kann. Ich möchte aber, dass die vorgenannte Maklerfirma sofort für mich tätig wird. Aus diesem Grund gebe ich nachfolgende Erklärung ab, mit der ich auf mein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz verzichte. Ihre Daten werden von uns nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden Ihnen nach Eingang Ihrer Erklärung umgehend die gewünschten ausführlichen Objektinformationen zur Verfügung stellen bzw. einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.

Ich bin damit einverstanden und verlange ausdrücklich, dass die Fa. MainTaunus-Immobilien Sauer & Sauer GbR sofort für mich tätig wird. Aus diesem Grund verzichte ich hiermit ausdrücklich auf das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht und stimme zu, dass die Fa. MainTaunus-Immobilien Sauer & Sauer GbR vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB). Eine Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer ist ausschließlich abhängig vom Abschluss des vermittelten Miet- oder Kaufvertrages.
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